Wahlen
Die nächsten stattfindenden Wahlen sind:
Die Bundestagswahl am 23.02.2025
Die Kommunalwahl im Herbst 2026
Die Landtagswahl im Herbst 2027
Hier stellen wir Ihnen zeitnahe alle Informationen zu den jeweiligen Wahlen zur Verfügung.
Ansprechpartnerin im Rathaus ist
Frau Zoe von See
allgemeine Informationen zur Wahl
Informationen zur Briefwahl
Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie am Wahltag nicht im Wahllokal wählen gehen können, die Briefwahl zu beantragen.
Den Antrag auf Briefwahl kann man auf verschiedenen Wegen stellen:
Sie können dies mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag beantragen und diesen bei der Gemeinde abgeben oder im frankierten Umschlag absenden.
Der Antrag kann anderweitig auch mündlich, schriftlich oder elektronisch gestellt werden (nicht telefonisch oder per SMS). Anzugeben sind Ihr Familienname, Ihre Vornamen, Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Ein elektronischer Antrag kann per Mail an folgende Mail-Adresse sowie online über unsere Internetseite bei der KDO gestellt werden.
Wer für eine andere Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Informationen der Deutschen Post zur Briefwahl: https://www.deutschepost.de/de/b/briefwahl.html
Weitere Auskünfte zur Wahl und zum Briefwahlverfahren erhalten Sie bei Frau Zoe von See unter der oben genannten Mail-Adresse oder telefonisch unter 04773/899-103.
Europawahl am 09.06.2024
Die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament erfolgt vom Donnerstag, 6. Juni, bis Sonntag, 9. Juni 2024.
Die Wahl in Deutschland findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt.
Das Zeitfenster zum Wählen beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr.
Jede wahlberechtigte Person erhält eine Stimme, um das Europäische Parlament zu wählen. Dieses wird alle fünf Jahre in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
• das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Außerdem: Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die
• in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
• alle weiteren oben genannten Voraussetzungen erfüllen
Wichtig: Für die Wahlberechtigung muss ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt werden.
Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
02.03.2024 | Europawahl Bildung der Wahlvorstände Aufruf an die Parteien |
Samtgemeindebürgermeisterwahl am 09.06.2024
Die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters findet am 9. Juni 2024 statt.
Das Zeitfenster zum Wählen beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr.
Jede wahlberechtigte Person erhält eine Stimme.
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
• seit mindestens drei Monaten in der Samtgemeinde Börde Lamstedt, ihren Wohnsitz haben,
• nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
• in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.