Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

„Samtgemeinde Börde Lamstedt Bebauungsplan Nr. 78 „Nöthof II“, Lamstedt-Nindorf; (Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 b BauGB) Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

24. 08. 2022

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Börde Lamstedt hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 auf Grundlage des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 78 „Nöthof II“, Lamstedt-Nindorf gem. §§ 2,13 b BauGB beschlossen.

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b Baugesetzbuch, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt und die Angabe welche umweltbezogenen Stellungnahmen vorliegen entfällt; der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

In der Sitzung am 02.06.2022 wurde durch den Samtgemeindeausschuss auch der Bauleitplanentwurf gebilligt und beschlossen, die Bauleitplanentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 78 „Nöthof II“, Lamstedt-Nindorf einschließlich der Plandarstellungen und der Begründungen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Absatz 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 (1) BauGB wird verzichtet.

 

Das öffentliche Auslegungsverfahren wird in der Zeit vom 01.09.2022 bis einschließlich 04.10.2022 im Rathaus der Samtgemeinde Börde Lamstedt, Schützenstraße 20, Zimmer 7, 21769 Lamstedt durchgeführt.

 

Der Entwurf mit Planzeichnung und Begründung des genannten Bauleitplanverfahrens liegt in dem genannten Zeitraum während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Donnerstags zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

 

Während der Auslegungszeiten können Anregungen zu diesen Unterlagen von jedermann vorgebracht werden, auch Kinder und sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung zu diesem Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Planunterlagen sind ebenfalls auf der Internetpräsentation der Samtgemeinde Börde Lamstedt bereitgestellt und abrufbar. Die benötigten Informationen sind unter https://www.boerde-lamstedt.de/seite/538893/bauleitplanung.html

zu finden.

 
Wappen Samtgemeinde Wappen Armstorf Wappen Hollnseth Wappen Lamstedt Wappen Mittelstenahe Wappen Stinstedt