Informationen zum Mikrozensus 2022
Seit 1957 werden in Deutschland Mikrozensusbefragungen durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine amtliche statistische Erhebung („kleine Bevölkerungszählung“) in der jährlich rund 1 % aller Haushalt befragt werden.
Die Befragung wird auch wie beim Zensus zum Teil durch Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Die Erhebungsbeauftragten haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sich über alle Angaben, die ihnen bei der ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Befragung wird teilweise durch vorherige Ankündigung telefonisch durchgeführt, zum Großteil wird die Befragung allerdings schriftlich per Post oder online direkt durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen erfolgen.
Es besteht gemäß § 13 Mikrozensusgesetz - MZG) eine Auskunftspflicht.
Im Jahr 2022 sind folgende Straßen im Bereich der Samtgemeinde Börde Lamstedt betroffen:
Peter-Springer-Straße, Ihlbeck
Am Speckhof, Lamstedt
Ortsstraße, Hollen
Dorfstraße, Dornsode
Dorfstraße, Nindorf
Im Jahr 2022 findet zudem auch der Zensus statt. Beim Zensus und Mikrozensus handelt es sich um voneinander unabhängige Befragungen mit Auskunftspflicht. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.mikrozensus.de.