Härtefallhilfen für Privathaushalte: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets usw.
Für viele Privathaushalte war 2022 ein teures Jahr. Dafür sollen nun Haushalte, die durch zu hohe Energiekosten für nicht-leitungsgebundene Energieträger besonders stark betroffen sind, Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen können.
Nicht-leitungsgebundene Energieträger sind: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Die Hilfe ist für alle Privathaushalte vorgesehen, welche mindestens eine Verdopplung der Energiekosten hinnehmen mussten. Ihnen werden rund 80% der Mehrkosten, jedoch max. 2.000 €, aus dem Referenzpreis aus dem Jahr 2021 erstattet.
Die Hilfen können über ein online-Portal beantragt werden, Niedersachen nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, diese übernimmt ebenfalls die Bearbeitung. Unter diesem Link können Sie prüfen, ob eine Antragstellung auch für Sie in Frage kommt und Ihren Antrag direkt im Anschluss stellen:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Anträge in Papierform gibt es aktuell noch nicht. Sobald Informationen hierzu vorliegen, werden Sie an dieser Stelle dazu informiert. Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich im Rathaus melden. Wir versuchen dann, Ihnen entsprechend Hilfe zu vermitteln.
Weitere Informationen, auch zu anderen Entlastungen, erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.niedersachsen.de/energiekrise/entlastungen/informationen-zu-den-entlastungen-217107.html