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Führerschein (Umtausch)

Allgemeine Informationen

Ab dem 01.02.2022 kann der Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen EU-Führerschein im Einwohnermeldeamt gestellt werden. Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der neue EU-Führerschein ist auf 15 Jahre befristet in seiner Gültigkeit, diese Befristung bezieht nur auf die Gültigkeit des Dokumentes und nicht auf die Fahrerlaubnis selbst. Für den Umtausch benötigen Sie keinen Termin, Sie können während der Öffnungszeiten in das Rathaus kommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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