Bauleitplanung
Übersicht zu aktuell laufenden Bauleitplanverfahren der Samtgemeinde Börde Lamstedt
Die Samtgemeinde ist als kommunaler Planungsträger nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zuständig für die Flächennutzungsplanung und die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Eine Übersicht über den Bestand von rechtskräftigen Bebauungsplänen der Samtgemeinde Börde Lamstedt erhalten Sie hier:
Übersicht zu Bebauungsplänen (Bereich der SG Börde Lamstedt)
Die folgenden Übersichten dienen lediglich der Information der Öffentlichkeit zu laufenden Bauleitplanverfahren um Kontaktaufnahmen zur Samtgemeinde zu ermöglichen. Die jeweils formellen Bauleitplanentwürfe für die Verfahrensschritte der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3, 4 BauGB) sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) können nur durch Einsichtnahme im Samtgemeinderathaus in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang komplett eingesehen werden. Insoweit sind die nachfolgend dargestellten Unterlagen nur zur Lage des Plangebietes gedacht und darum nicht komplett enthalten !
Derzeit sind für folgende Bereiche der Mitgliedsgemeinden Bauleitplanverfahren in dem hierfür vorgeschriebenen Verfahren befindlich. Die jeweiligen Fristen für die Abgabe von Stellungnahmen sind bei der Samtgemeinde abzufragen:
Ansprechpartner
Räumlicher Bereich in der Gemeinde Armstorf:
Räumlicher Bereich in der Gemeinde Hollnseth:
Räumlicher Bereich in der Gemeinde Lamstedt:
Räumlicher Bereich in der Gemeinde Mittelstenahe:
Räumlicher Bereich in der Gemeinde Stinstedt: