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Katzenschutzverordnung für die Samtgemeinde Börde Lamstedt
Samtgemeinde Börde Lamstedt, den 09. 06. 2023Zum 09.06.2023 ist die Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilaufenden Katzen im Gebiet der Samtgemeinde Börde Lamstedt, Landkreis Cuxhaven, (Katzenschutzverordnung) in Kraft getreten.
Zweck dieser Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von freilaufenden Katzen zu begrenzen und so zum einen freilaufende Tiere zu schützen und zum anderen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wie z. B. Krankheitsübertragung/-verbreitung, abzuwehren.
Nach der Verordnung müssen Katzenhalter/-innen ihre freilaufenden Katzen kastrieren und kennzeichnen lassen sowie registrieren. Katzenhalter im Sinne der Verordnung sind Personen, die freilaufenden Katzen mindestens vorübergehend Obhut gewähren oder regelmäßig, zumindest wiederholt, Futter zur Verfügung stellen. Eine Katze ist freilaufend, wenn sie sich dauernd, regelmäßig oder unregelmäßig außerhalb der Wohnung ihres Halters/ihrer Halterin bewegen kann.
Die Registrierung kann beispielsweise kostenlos erfolgen bei:
- FINDEFIX
Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes
Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10
53129 Bonn
Tel.: +49 (0)228-60496-35
Fax: +49 (0)228-60496-40
URL:
- TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e. V.
Otto-Vogler-Straße 15
65843 Sulzbach/Ts.
Tel.: +49 (0)6190-937300
Fax: +49 (0)6190-937400
URL: www.tasso.net
Katzen, die jünger als fünf Monate sind, sind von diesen Regelungen ausgenommen. Ebenso können Ausnahmegenehmigungen für Rassekatzen und für Katzen in landwirtschaftlichen Betrieben beantragt werden. Der Antrag ist an die Samtgemeinde zu richten.
Katzenhalter/-innen haben der Samtgemeinde oder einer von ihr beauftragten Person auf Verlangen Nachweise für die oben genannten Verpflichtungen vorzulegen. Die Samtgemeinde Börde Lamstedt kann Verstöße gegen die Katzenschutzverordnung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € ahnden.
Die Katzenschutzverordnung kann hier eingesehen werden.
Bei Fragen rund um die Verordnung, zu ihrer Durchsetzung und zu Ausnahmegenehmigungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Samtgemeinde Börde Lamstedt.
Ansprechpartnerin ist Frau Räkel
Mail: ;
Tel.: 04773-899 203.
Weitere Informationen:
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