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Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 84 „Am Felde II“, Mittelstenahe
12. 05. 2023Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Börde Lamstedt hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 auf Grundlage des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 84 „Am Felde II“, Mittelstenahe gem. § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen und durch Beschluss vom 09.05.2023 die Entwurfsunterlagen des Bauleitplanes genehmigt.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b Baugesetzbuch, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt, der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung zu geben wird ein öffentliches Auslegungsverfahren ausgeführt. Das öffentliche Auslegungsverfahren und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird
in der Zeit vom 01.06.2023 bis einschließlich 03.07.2023
im Rathaus der Samtgemeinde Börde Lamstedt, Schützenstraße 20, Zimmer 7, 21769 Lamstedt
durchgeführt.
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