Wild- und Jagdschäden
Allgemeine Informationen
Wildschäden, die durch bestimmte Wildarten, insbesondere Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane an land-, forst- und gärtnereiwirtschaftlichen Flächen oder Pflanzen verursacht wurden, müssen dem Eigentümer entschädigt werden. Auch Jagdschäden, die im Zusammenhang mit der Jagdausübung auf Grundstücken entstanden sind, obliegen einer Wiedergutmachung.
Zur Einigung des Geschädigten mit Vertretern der Jägerschaft ist Gerhard Steffens von der Samtgemeinde als Sachverständiger und somit Vermittler für entstandene Schäden bestellt worden. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst neben den Wild- und Jagdschäden in der Börde Lamstedt auch die Stadt Hemmoor (ohne Basbeck) sowie die Gemeinden Hechthausen, Wanna und Wingst.