Jugendzentrum Armstorf
Angebot
Die Kinder haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Sie werden von den BetreuerInnen unterstützt und begleitet. Die angebotene Kinder- und Jugendarbeit soll als Teil der Jugendhilfe zur Verwirklichung dieses Rechtes gesehen werden. Besondere Unterstützung erhalten die Anwesenden in ihrer sozialen und individuellen Entwicklung. Benachteiligungen jeder Art, sei es durch körperliche Behinderung oder Migrationshintergrund wird somit vermieden oder abgebaut.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden in die laufenden Projekte mit eingebunden und profitieren somit von gut durchgeführten Veranstaltungen.
Die angebotenen Aktionen sollen das Interesse der Kinder und Jugendlichen ansprechen. Ihre Beteiligung an der Organisation, Planung und Durchführung der einzelnen Angebote ist erwünscht und erforderlich.
Unsere definierten Arbeitsfelder sind:
- Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- Arbeitswelt- schul- und familienbezogene Jugendarbeit.
Nutzungsbedingungen
Das Nutzungsentgelt für die Vermietung des Jugendzentrums Armstorf wird ab dem 01. August 2013 wie folgt festgesetzt:
Nutzungsentgelt | € |
für das Jugendzentrum Armstorf | 260,00 |
für eingeschränkte Nutzungen | 190,00 |
für einfache Nutzungen, z.B. Beerdigungskaffee (max. 3 Std.) | 120,00 |
für die Durchführung eines Balles/Discothekveranstaltung | 200,00/Tag |
Das Reinigungsentgelt ist in den jeweiligen Nutzungsentgelten enthalten. Gleichzeitig wird die unter Ziffer 2.1 der Beschlussfassung des Rates vom 25.09.2003 (TOP6) festgesetzte
Reinigungspauschale aufgehoben.
- Beschluss des Rates der Gemeinde Armstorf vom 17. Juli 2013 –
Jugendzentrum Armstorf
Hauptstraße 12
21769 Armstorf